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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
  • Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Eckert Electronic GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen.
  • Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte
  • mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.


2. Angebot, Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Eckert Electronic GmbH eine Bestellung / Auftrag des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Rechnung bzw. Lieferschein ersetzt werden. Kostenvoranschläge können um 10% über- bzw. unterschritten werden. Überschreitet ein Kunde durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.


3. Preise, Zahlungsbedingung, Aufrechnung

Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Eckert Electronic GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transport, Frachtversicherung & MwSt. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Daher akzeptieren wir auch keine Skontoabzüge bei der Begleichung einer jüngeren Schuld, wenn sich der Kunde bei einer älteren Schuld in Zahlungsverzug befindet. Der Käufer ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.


4. Lieferzeit, Leistungsstörung

Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig und gelten als eigenständige Lieferung. Alle angegebenen Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Bei Lieferverzug wegen höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen o.ä., steht der Eckert Electronic GmbH die Lieferung innerhalb angemessener Nachfrist zu. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt ist die Eckert Electronic GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne vorherige Ankündigung berechtigt. Der Eckert Electronic GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Eckert Electronic GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens. Hält die Eckert Electronic GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt Vorauszahlung zu verlangen.


5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche gegen den Besteller, inkl. etwaiger Saldoforderungen, bleiben gelieferte Waren unser Eigentum. Die Firma Eckert Electronic GmbH vereinbart mit dem Käufer generell immer den einfachen und verlängerten Eigentumsvorbehalt. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung sind unzulässig. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherheiten freigeben. Soweit hier nicht geregelt gilt auch der „Erweiterte Eigentumsvorbehalt“ für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.


6. Gewährleistung, Mängelbeseitigung, Gewährleistungsausschluss, Haftungsbeschränkung

Ein Vorab–Austausch ist ausgeschlossen. Die Mängelhaftungsansprüche verjähren nach 24 Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die Eckert Electronic GmbH etwaige weiter gehende Garantie- und Mängelhaftungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Um einen Mängelhaftungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, das defekte Produkt oder Teil frei an die Eckert Electronic GmbH zu senden und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Rechnung oder Lieferschein, unter der das Gerät geliefert wurde, beizufügen. Bei falschen o. fehlenden Fehlerangaben, Bedienungsfehlern o.ä. berechnen wir für unseren Aufwand eine Überprüfungspauschale. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Eckert Electronic GmbH über. Falls die Eckert Electronic GmbH Mängel, die während der Gewährleistungsdauer bekannt werden, nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist beseitigen kann, ist der Kunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Wandlung oder Gutschrift zu verlangen. Nach der Mängelbeseitigung gilt eine erneute Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, jedoch nur für die ersetzten Teile, aber nicht für das gesamte Produkt.

Eine Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbstständig gewartet, repariert, verändert (Fremdeingriff) oder Bedingungen bzw. mechanischen Belastungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Eckert Electronic GmbH technische Originalzeichen geändert bzw. beseitigt oder Geräte mit Fremd-Software (nicht vom Hersteller zugelassene bzw. genehmigte Software) betrieben werden. Handelsübliche Abweichungen wie z.B. Farb-Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern sie keine Auswirkungen auf Qualität und Nutzbarkeit der Sachen haben. Die normale Abnutzung und Verschleißteile sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Für Smartcards, Module und deren Funktion sowie Pay-TV-Anbieterkonkurs u.ä. übernehmen wird grundsätzlich keine Garantie oder Haftung. Dieser Produkte sind grundsätzlich von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.
Die vorstehenden Absätze enthalten die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Schadenersatzansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Eckert Electronic GmbH vorliegt.


7. Gerichtstand, Schlussbestimmung

Für Verträge mit Kaufleuten, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtstand Bad Säckingen vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein bzw. werden, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen einzutreten, mit dem Ziel die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.